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Jura und die IT

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Das Bundesministerium der Justiz berichtet stolz über Besseren Schutz vor Hackern, Datenklau und Computersabotage.

Da sind mit Sicherheit einige sinnvolle Sachen dabei die unser aller Leben ein Stück weit mehr Rechtssicherheit verschaffen, bei manchen Punkten waren hier aber schlicht Unwissende am Werk… Bestes Beispiel:

Besonders gefährliche Vorbereitungshandlungen zu Computerstraftaten werden künftig strafbar sein. Sanktioniert wird insbesondere das Herstellen, Überlassen, Verbreiten oder Verschaffen von „Hacker-Tools“, die bereits nach Art und Weise ihres Aufbaus darauf angelegt sind, illegalen Zwecken zu dienen (§ 202c StGB neu).

Soll das ernsthaft bedeuten das ich keine Paket-Sniffer mehr einsetzen darf? Wird die Full-Disclosure Liste abgemahnt weil sie Exploits veröffentlicht? Wird mein Airsnort illegal?

Jetzt mal ganz ehrlich Jungs, zurück an den Schreibtisch, so kann das nicht bleiben…

(via: netzpolitik.org)

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