Aus dem Nachlass meiner Oma (die offensichtlich niemals etwas wegwerfen konnte):
Eine Rundfunkgenehmigung der Deutschen Bundespost von 1953.
GEZ Gebühr damals: 2 DM. Betrieben wurde der Rundfunkempfänger natürlich nach den “Bestimmungen über den Rundfunk” vom 27. November 1931 (Amtsblatt des Reichspostministeriums Seite 509/1931 und Seite 141/1940)
(via: meinem Opa per “Junge, ist das was für dein Internet-Zeuch?”)