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GEZ anno 1953

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Aus dem Nachlass meiner Oma (die offensichtlich niemals etwas wegwerfen konnte):

Eine Rundfunkgenehmigung der Deutschen Bundespost von 1953.

Die Vorderseite:
Rundfunkgenehmigung Opa Vorne

Die Rückseite:
Rundfunkgenehmigung Opa Hinten

GEZ Gebühr damals: 2 DM. Betrieben wurde der Rundfunkempfänger natürlich nach den “Bestimmungen über den Rundfunk” vom 27. November 1931 (Amtsblatt des Reichspostministeriums Seite 509/1931 und Seite 141/1940)

(via: meinem Opa per “Junge, ist das was für dein Internet-Zeuch?”)

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