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I ? BVerfG

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Die anlaßlose Erfassung und Auswertung von Autokennzeichen ist verfassungswidrig und nichtig.

Das ist dann noch ein gutes Zeichen (nach der nichtig erklärten Erlaubnis heimlicher Online-Durchsuchungen aus dem NRW-Verfassungsschutzgesetz und der Einführung eines neuen Grundrechts1 für die Sammelklage gegen die Vorratsdatenspeicherung.

Das Bundesverfassungsgericht hat die in Hessen und Schleswig-Holstein praktizierte massenhafte automatische Erfassung von Autokennzeichen als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. Die entsprechenden Regelungen in den Polizeigesetzen seien verfassungswidrig und nichtig, betonten die Richter des Ersten Senats in Karlsruhe am heutigen Dienstag.

(heise.de)

So langsam sollte unserer Regierung2 doch aufgehen dass sie nicht nach belieben verfassungsmäßig garantierte Rechte auf dem Altar der Terrorprävention opfern kann.

Ich befürchte nur dass viele meiner Mitbürger es gar nicht so genau mitkriegen dass immerhin fast 35.000 Leute3 nicht mehr alles mit sich machen lassen wollen und gegen die Vorratsdatenspeicherung in Karlsruhe vorgehen.

Ich schliesse mich den Hoffnungen4 Rop Gonggrijps an und wünsche den Richtern in Karlsruhe weiterhin viel Erfolg dabei dem Gesetzgeber aufzuzeigen was die Staatsgewalt in meinem Computer und in meinen Daten verloren hat. Nämlich nichts.

I hope all Germans realize that the judges and support staff that make up this court are the one single thing that stands between today’s Germany and a police state.

Sehr guter Vorschlag für ein T-Shirt Motiv vom Spitblog:

Ich liebe das Bundesverfassungsgericht

Ich glaube das lasse ich mir drucken…

(via: nerdcore.de, isotopp, bluelectric.org)

Update:

Reaktionen auf das Urteil zur Kennzeichen-Erfassung bei netzpolitik.org.

  1. auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme

  2. und auch der so genannten Opposition in unserem Parlament

  3. Und ich bin einer davon

  4. die ich kürzlich erst tumblte

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